Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Die Evangelische Kirche im Rheinland hat auf der Landessynode am 15. Januar 2020 ein Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verabschiedet. Dieses ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Es verpflichtet alle Körperschaften zur Erstellung eines Schutzkon­zepts. Die Kirchenleitung hat am 9. Dezember 2021 das vorliegende Schutzkonzept als Rah­men für die Schutzkonzepte der unselbstständigen Einrichtungen auf landeskirchlicher Ebene beschlossen und Personen für die darin formulierten Rollen berufen.

Die Evangelische Akademie im Rheinland ist eine Einrichtung der Evangelischen Kirche im Rheinland, die fach- und themenspezifische Diskurse zwischen Kirche und Gesellschaft zu zentralen Fragen und Herausforderungen der Gegenwart durchführt. Sie sucht für ihre thematischen Impulse Resonanzräume sowohl in Kirche wie auch in der Gesellschaft. Hierzu arbeitet sie mit einer Vielzahl von Kooperationspartnern in Kirche und Gesellschaft zusammen. Die Angebote und die Erträge des Austausches werden kontinuierlich für eine interessierte Öffentlichkeit aufbereitet. Im Sinne Bonhoeffers geht es darum, die Mündigkeit der Welt ernst zu nehmen und doch danach zu fragen, wie sie gerade als mündige Welt auch Gottes Welt ist. Hierzu gehört unbedingt die Wahrung der Würde des Menschen.

Das Schutzkonzept der Evangelischen Akademie im Rheinland ist am 22. Juni 2022 beschlossen worden.

Zum Schutzkonzept der Evangelischen Akademie im Rheinland

Die Evangelische Akademie im Rheinland übernimmt für ihre Arbeit in den digitalen Medien die Social Media Guidelines der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, die Sie unter dieser Adresse finden:
https://beauftragte-missbrauch.de/netiquette